Regio 144 Logo
11. April 2019

Einsatz

Wer entscheidet, ob das Blaulicht und die Sirene eingeschaltet werden?

Für die Fahrt zum Einsatzort entscheidet die Einsatzleitzentrale über den Einsatz von Sondersignal, da die Zentrale in erster Instanz Kontakt mit dem Anrufer hat und somit die Dringlichkeit des Einsatzes beurteilt.

Für den Weg vom Einsatzort in das Spital bestimmt das Team des Rettungsdienstes, ob mit oder ohne Sondersignal und Wechselklanghorn gefahren wird. Diese Entscheidung basiert auf der Situations- und Patientenbeurteilung durch unser Fachpersonal vor Ort: Besteht eine Lebensgefahr für den Patienten? Ist der Zeitgewinn durch die "Blaulichtfahrt" für den Patientenzustand bzw. für dessen Genesung essenziell?

Die Entscheidung für oder gegen das Sondersignal wird stets gut überdacht. Denn Fakt ist, dass Fahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Wechselklanghorn, die ihr besonderes Vortrittsrecht beanspruchen, grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer/innen sind. Zudem setzen wir uns als Rettungssanitäter/innen sowie Notärztinnen und Notärzte auf dringlichen Fahrten ebenfalls stets höheren Gefahren aus.

Grundsätzlich gilt - gemäss entsprechendem Merkblatt vom Bund - dass Blaulicht und Wechselklanghorn (Sirene) nur solange gebraucht werden dürfen, als dass die Dienstfahrt dringlich ist und die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden können.

Darf mit Blaulicht, aber ohne Sirene, gefahren werden?

Gemäss dem Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn vom Bund sind Blaulicht und Wechselklanghorn (Sirene) grundsätzlich gemeinsam zu betätigen. Nur durch die Betätigung beider Warnvorrichtungen kommt den Fahrzeugen ihr besonderes Vortrittsrecht zu. Zudem muss das Blaulicht und Wechselklanghorn frühzeitig eingeschaltet werden, um die übrigen Strassenbenützer rechtzeitig warnen zu können.

Betätigung des Blaulichts ohne Wechselklanghorn

Bei nächtlichen, dringlichen Einsatzfahrten darf das Blaulicht zur Lärmvermeidung so lange ohne Wechselklanghorn betätigt werden, als die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker ohne wesentliche Abweichung von den Verkehrsregeln und insbesondere ohne Beanspruchung eines besonderen Vortritts rasch vorankommt. Solange nur das Blaulicht eingeschaltet ist, besteht kein besonderes Vortrittsrecht. Wird dieses jedoch beansprucht, müssen Blaulicht und Wechselklanghorn auch nachts zusammen betätigt werden.

Wie verhalte ich mich, wenn ich hinter mir ein Fahrzeug mit Sondersignal (Blaulicht und Sirene) wahrnehme?

Setzen Sie den Blinker, so signalisieren Sie, dass Sie das Fahrzeug gesehen haben und bei nächster Gelegenheit Platz machen werden. Reduzieren sie deutlich Ihr Tempo und fahren Sie an den Rand der Fahrbahn - evtl. ist auch ein Stillstand Ihres Fahrzeuges sinnvoll. Beobachten Sie das Fahrverhalten des Rettungsmittels genau. Setzen Sie Ihre gewohnte Fahrt erst wieder fort, wenn das Fahrzeug mit Sondersignal an Ihnen vorbeigezogen ist.

Sie behindern die Rettungsfahrten dann, wenn Sie zwar an den Rand der Fahrbahn fahren, jedoch Ihr Tempo kaum verlangsamen. Der Überholweg mit den tonnenschweren Fahrzeugen wird dadurch sehr lang. Daher ist die deutliche Temporeduktion entscheidend für ein gutes Durchkommen der Rettungswagen.

Überrollen Sie das Rotlicht, wenn nötig, vorsichtig. Achten Sie stets auf den Gegenverkehr. Falls eine Busse eintreffen sollte, nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Polizeistelle auf.

Die Besatzung des Rettungsdienstes ist während der Sondersignalfahrten stets bemüht, Geduld zu bewahren und nicht in Hektik zu geraten. Sie bemüht sich darum klar zu signalisieren, welche Spur sie verfolgt, ob sie rechts oder links überholen oder mitten hindurchfahren möchte.

Bildung einer Rettungsgasse

Eine Rettungsgasse sollte nicht erst gebildet werden, wenn sich ein Blaulichtfahrzeug nähert, sondern immer dann, wenn der Verkehr steht. Denn Rettungswagen müssen nicht nur im Falle von Verkehrsunfällen auf der Fahrbahn ungehindert passieren können, sondern etwa auch bei dringlichen Patiententransporten in Spitäler.

 

Weshalb kommt nicht bei jedem Einsatz eine Notärztin oder ein Notarzt mit?

Die Dipl. Rettungssanitäterinnen HF und Dipl. Rettungssanitäter HF werden in ihrer dreijährigen Ausbildung gemäss dem Anspruch ausgebildet, die meisten Einsätze selbständig und in eigener Verantwortung bewältigen zu können. Bei konkreten Einsatzstichworten, wie beispielsweise "akute Bedrohung der Vitalfunktionen", wird eine Notärztin oder ein Notarzt aufgeboten - zusätzlich zum Aufgebot des Rettungsdienstes. Genauere Angaben zu den Kompetenzen unserer Dipl. Rettungssanitäter/innen HF, Notärztinnen und Notärzte finden Sie hier.

Stets eine Notärztin oder einen Notarzt im Rettungsfahrzeug mitzuführen, wäre aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll und würde die medizinischen Ressourcen überfordern, sowie auch die finanziellen Möglichkeiten übersteigen.

News per E-Mail

Registrieren Sie sich für den Newsletter und erhalten Sie neue Newsbeiträge per E-Mail.

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Archiv