Liegt dem Einsatz eine Krankheit zu Grunde, bezahlt die obligatorische Grundversicherung einen Teil des Einsatzes. Dies sind in der Regel maximal Fr. 500.- pro Jahr, auch dann, wenn Sie mehrmals pro Jahr die Rettungsdienstleistung in Anspruch haben nehmen müssen. Je nach Versicherungspolice der Patientin/ des Patienten (z.B. abgeschlossene Zusatzversicherungen oder Ergänzungsleistungen), werden auch die gesamten Kosten übernommen. Liegt dem Einsatz ein Unfall zu Grunde, kommt die SUVA oder eine andere Unfallversicherung dafür auf. Die Rechnung muss aus gesetzlichen Gründen immer an die Patientin/den Patienten ausgestellt werden.