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  • Fragen rund um den Rettungsdienst

    «Alarmierung»

    Wie alarmiere ich den Rettungsdienst?

    <h5></h5>
    <p><strong>Wählen Sie die Notrufrummer 144! </strong>Die Person am Telefon von der Notrufzentrale wird alle wichtigen Fragen stellen. Lassen Sie sich im Gespräch "führen". Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:</p>
    <ul>
    <li><strong>Wo hat sich der Notfall ereignet?</strong></li>
    <li><strong>Wie sind Sie erreichbar?</strong></li>
    <li><strong>Was genau ist passiert?</strong></li>
    </ul>
    <p>Die 144 geht direkt an die zuständige lokale Notruf-Zentrale. Medizinisch geschulte Fachleute entscheiden dann am Telefon, welche Massnahmen eingeleitet werden sollen. Sie alarmieren den Rettungsdienst, Arzt, Notarzt oder auch den Helikopter. Und sie unterstützen Sie als Anrufer/in, indem sie Ihnen Anweisungen über Erste-Hilfe-Massnahmen geben.</p>

    Funktioniert die europäische Notrufnummer 112 auch in der Schweiz?

    <p>Ja. Diese Nummer gilt als die wichtigste Notfallnummer in Europa und führt in jedem europäischen Land zu einem Notrufdienst. Wer in der Schweiz die 112 wählt, wird automatisch zur Polizei weitergeleitet. Wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, wird die Polizei ihren Notruf unverzüglich an die richtige Dispositionsstelle der Notrufnummer 144 weiterleiten. Sie können die 112 auch mit einer ausländischen SIM-Karte anrufen. Oder mit einer Prepaid-Karte ohne Guthaben, wenn der Saldo aufgebraucht ist.</p>
    <p>Ziel der Einheitsnummer war, alle EU-Länder zu harmonisieren und den Zugang zu Notfalldiensten zu vereinfachen. Die meisten Länder halten nach wie vor an ihren nationalen Notfallnummern fest.</p>

    Wann alarmiere ich den Rettungsdienst und wann die Luftrettung?

    <p>Grundsätzlich gilt: Die Wahl des richtigen Rettungsmittel liegt nicht in der Verantwortung des Anrufers. Das soll heissen: Unabhängig davon, welche Notrufnummer Sie wählen, soll die Fachperson am Telefon situationsangepasst über das richtige und sinnvolle Rettungsmittel für Sie entscheiden.</p>
    <p>Wenn Sie sich in unzugängigem Gelände befinden, beispielsweise beim Wandern oder Skifahren in den Bergen, ist es naheliegend, dass Sie direkt die Notrufnummer 1414 von der Rega wählen. Prinzipiell wird jedoch für sämtliche medizinische Notfälle empfohlen, unverzüglich die Notrufnummer 144 zu wählen. So können allfällige Zeitverluste - falls ein Notruf zuerst bei der Rega unter der Nummer 1414 eingeht und dann an die Einsatzleitzentrale 144 weitergegeben wird - vermieden werden. Wenn nötig, bietet "die 144" selbst einen Rettungshelikopter auf.</p>
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    «Einsatz»

    Wer entscheidet, ob das Blaulicht und die Sirene eingeschaltet werden?

    <p>Für die Fahrt zum Einsatzort entscheidet die Einsatzleitzentrale über den Einsatz von Sondersignal, da die Zentrale in erster Instanz Kontakt mit dem Anrufer hat und somit die Dringlichkeit des Einsatzes beurteilt.</p>
    <p>Für den Weg vom Einsatzort in das Spital bestimmt das Team des Rettungsdienstes, ob mit oder ohne Sondersignal und Wechselklanghorn gefahren wird. Diese Entscheidung basiert auf der Situations- und Patientenbeurteilung durch unser Fachpersonal vor Ort: Besteht eine Lebensgefahr für den Patienten? Ist der Zeitgewinn durch die "Blaulichtfahrt" für den Patientenzustand bzw. für dessen Genesung essenziell?</p>
    <p>Die Entscheidung für oder gegen das Sondersignal wird stets gut überdacht. Denn Fakt ist, dass Fahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Wechselklanghorn, die ihr besonderes Vortrittsrecht beanspruchen, grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer/innen sind. Zudem setzen wir uns als Rettungssanitäter/innen sowie Notärztinnen und Notärzte auf dringlichen Fahrten ebenfalls stets höheren Gefahren aus.</p>
    <p>Grundsätzlich gilt - gemäss entsprechendem Merkblatt vom Bund - dass Blaulicht und Wechselklanghorn (Sirene) nur solange gebraucht werden dürfen, als dass die Dienstfahrt dringlich ist und die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden können.</p>

    Darf mit Blaulicht, aber ohne Sirene, gefahren werden?

    <p align="LEFT">Gemäss dem Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn vom Bund sind Blaulicht und Wechselklanghorn (Sirene) grundsätzlich gemeinsam zu betätigen. Nur durch die Betätigung beider Warnvorrichtungen kommt den Fahrzeugen ihr besonderes Vortrittsrecht zu. Zudem muss das Blaulicht und Wechselklanghorn frühzeitig eingeschaltet werden, um die übrigen Strassenbenützer rechtzeitig warnen zu können.</p>
    <p><strong>Betätigung des Blaulichts ohne Wechselklanghorn</strong></p>
    <p>Bei nächtlichen, dringlichen Einsatzfahrten darf das Blaulicht zur Lärmvermeidung so lange ohne Wechselklanghorn betätigt werden, als die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker ohne wesentliche Abweichung von den Verkehrsregeln und insbesondere ohne Beanspruchung eines besonderen Vortritts rasch vorankommt. Solange nur das Blaulicht eingeschaltet ist, besteht kein besonderes Vortrittsrecht. Wird dieses jedoch beansprucht, müssen Blaulicht und Wechselklanghorn auch nachts zusammen betätigt werden.</p>

    Wie verhalte ich mich, wenn ich hinter mir ein Fahrzeug mit Sondersignal (Blaulicht und Sirene) wahrnehme?

    <p>Setzen Sie den Blinker, so signalisieren Sie, dass Sie das Fahrzeug gesehen haben und bei nächster Gelegenheit Platz machen werden. Reduzieren sie deutlich Ihr Tempo und fahren Sie an den Rand der Fahrbahn - evtl. ist auch ein Stillstand Ihres Fahrzeuges sinnvoll. Beobachten Sie das Fahrverhalten des Rettungsmittels genau. Setzen Sie Ihre gewohnte Fahrt erst wieder fort, wenn das Fahrzeug mit Sondersignal an Ihnen vorbeigezogen ist.</p>
    <p>Sie behindern die Rettungsfahrten dann, wenn Sie zwar an den Rand der Fahrbahn fahren, jedoch Ihr Tempo kaum verlangsamen. Der Überholweg mit den tonnenschweren Fahrzeugen wird dadurch sehr lang. Daher ist die deutliche Temporeduktion entscheidend für ein gutes Durchkommen der Rettungswagen.</p>
    <p>Überrollen Sie das Rotlicht, wenn nötig, vorsichtig. Achten Sie stets auf den Gegenverkehr. Falls eine Busse eintreffen sollte, nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Polizeistelle auf.</p>
    <p>Die Besatzung des Rettungsdienstes ist während der Sondersignalfahrten stets bemüht, Geduld zu bewahren und nicht in Hektik zu geraten. Sie bemüht sich darum klar zu signalisieren, welche Spur sie verfolgt, ob sie rechts oder links überholen oder mitten hindurchfahren möchte.</p>
    <p><strong>Bildung einer Rettungsgasse</strong></p>
    <p>Eine Rettungsgasse sollte nicht erst gebildet werden, wenn sich ein Blaulichtfahrzeug nähert, sondern immer dann, wenn der Verkehr steht. Denn Rettungswagen müssen nicht nur im Falle von Verkehrsunfällen auf der Fahrbahn ungehindert passieren können, sondern etwa auch bei dringlichen Patiententransporten in Spitäler.</p>
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    Weshalb kommt nicht bei jedem Einsatz eine Notärztin oder ein Notarzt mit?
    <p>Die Dipl. Rettungssanitäterinnen HF und Dipl. Rettungssanitäter HF werden in ihrer dreijährigen Ausbildung gemäss dem Anspruch ausgebildet, die meisten Einsätze selbständig und in eigener Verantwortung bewältigen zu können. Bei konkreten Einsatzstichworten, wie beispielsweise "akute Bedrohung der Vitalfunktionen", wird eine Notärztin oder ein Notarzt aufgeboten - zusätzlich zum Aufgebot des Rettungsdienstes. Genauere Angaben zu den Kompetenzen unserer Dipl. Rettungssanitäter/innen HF, Notärztinnen und Notärzte finden Sie <a href="http://bpaoyxxnrr.cyon.link/rettungsdienst/personal/">hier.</a></p> <p>Stets eine Notärztin oder einen Notarzt im Rettungsfahrzeug mitzuführen, wäre aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll und würde die medizinischen Ressourcen überfordern, sowie auch die finanziellen Möglichkeiten übersteigen.</p>

    «Finanzen»

    Wer bezahlt einen solchen Einsatz?
    <p>Liegt dem Einsatz eine Krankheit zu Grunde, bezahlt die obligatorische Grundversicherung einen Teil des Einsatzes. Dies sind in der Regel maximal Fr. 500.- pro Jahr, auch dann, wenn Sie mehrmals pro Jahr die Rettungsdienstleistung in Anspruch haben nehmen müssen. Je nach Versicherungspolice der Patientin/ des Patienten (z.B. abgeschlossene Zusatzversicherungen oder Ergänzungsleistungen), werden auch die gesamten Kosten übernommen. Liegt dem Einsatz ein Unfall zu Grunde, kommt die SUVA oder eine andere Unfallversicherung dafür auf. Die Rechnung muss aus gesetzlichen Gründen immer an die Patientin/den Patienten ausgestellt werden.</p>
    Was muss ich mit der Rechnung machen?
    <p>Das Vorgehen ist in der Regel ähnlich, wie nach einem Besuch beim Hausarzt. Sie erhalten die Rechnung von uns per Post zugestellt, diese Rechnung bezahlen Sie mit dem beigelegten Einzahlungsschein. Zur Rückerstattung senden Sie die Kopie der Rechnung an Ihre Krankenkasse oder Ihre Unfallversicherung bzw. direkt an Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Buchhaltung. Die Direktwahl sowie auch die Anwesenheitszeit unserer Buchhaltung ist auf der Rechnung ersichtlich.</p>